Jagdgebrauch

Die Schussfestigkeit – Sfk:

Zur Prüfung der Schussfestigkeit muss der Teckel sich in freier Suche mindestens 30 m vom Hundeführer entfernen. Nachdem der Richter das Zeichen gibt, werden von einem Helfer zwei Schrotschüsse während der freien Suche abgegeben. Zwischen den beiden Schüssen muss eine angemessene Pause sein. Reißen die Teckel auf den Schuss hin aus oder versuchen, sich zu verkriechen, sind sie schussscheu und können die Prüfung nicht bestehen.

Der Spurlaut – Sp:

Die Richter, Hundeführer und Helfer gehen in einer Treiberlinie durch das Suchengelände. Nachdem ein Hase aus seiner Sasse flüchtet, begibt sich der Hundeführer nach Aufforderung durch einen Richter in die Nähe der Hasenspur und lässt seinen Hund frei suchen. Der zu prüfende Teckel darf den Hasen nicht eräugt haben. Der Richter soll die Fluchtrichtung des Hasen anzeigen. Der Teckel soll die Spur aufnehmen und ihr lauthals folgen. Hat er die Spur aufgenommen, darf der Hundeführer seinem Hund nur auf Weisung eines Richters folgen.

Der Wassertest – Wa.T.:

Eine erlegte/ tote Ente wird vom Hundeführer oder einem Dritten in tiefes Wasser geworfen unter gleichzeitiger Abgabe von zwei Schrotschüssen in die Luft, sodass der Teckel eine Schwimmstrecke von ca. 6 bis 8 m zur Ente zurücklegen muss. Er ist nach Abgabe der Schüsse zu schnallen (abzuleinen). Der Hund soll freiwillig die Ente zum Hundeführer bringen oder dort anlanden.

Die Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte – SchwhK:

Der Teckel arbeitet die Fährte an einem geeigneten Riemen und sie beginnt am „Anschuss“. Dieser sollte mit einem Anschussbruch kenntlich gemacht werden. Die Fluchtrichtung wird durch einen Fährtenbruch markiert. Die Länge der Fährte, in der drei Haken mit Wundbetten sein müssen, beträgt 1.000 bis 1.200 m. Im Fährtenverlauf dürfen Schwierigkeiten wie Bäche, Gebüsch und Wege nicht umgangen werden. Der Anschuss und die Haken mit Wundbetten sind mit Schnitthaaren zu versehen und deutlich zu markieren.

Nach Möglichkeit soll Wildschweiß (Blut) verwendet werden. Für eine Fährte darf höchstens ¼ Liter Schweiß verwendet werden und sie muss über eine Nacht „stehen“.

Die Vielseitigkeitsprüfung – Vp:

Die Vielseitigkeitsprüfung ist das „Abitur des Teckels“ und umfasst die Schweißarbeit, die Stöberarbeit, den Spurlaut und die Gehorsamsfächer.

Die Schweißarbeit:
Die Länge der Fährte beträgt mindestens 600 m, in denen zwei möglichst rechtwinklige Haken mit Wundbetten angelegt sein müssen. Ansonsten stimmt sie nahezu mit der Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte über ein.

Stöberarbeit:
Die Richter und die Teilnehmer müssen die Waldparzelle von mindestens 1 ha Größe umstellen. Der Teckel ist außerhalb der Parzelle im übersichtlichen Gelände zu schnallen (abzuleinen). Der Hundeführer darf die Stöberparzelle nicht betreten. Nachdem der Teckel geschnallt worden ist, beginnt und läuft die Zeit der Stöberarbeit. Er soll die Parzelle selbstständig, ausdauernd und weit ausholend absuchen und beim Aufstöbern von Haarwild diesem lauthals folgen. Der Teckel ist in einer Parzelle zu prüfen.


Der Spurlaut:
Siehe oben


Die Gehorsamsfächer:
Die Führigkeit/das Pirschen:
Beim Pirschen soll der Teckel zeigen, dass er ein gehorsamer Begleiter des Jägers ist, der in jeder Situation unter der Kontrolle des Hundeführers bleibt. Das Pirschen ist in übersichtlichem Gelände auf einer Länge von ca. 200 m zu prüfen. Der Hundeführer pirscht mit dem Teckel frei bei Fuß oder angeleint mit durchhängender Leine im Gelände, wobei er von Zeit zu Zeit stehen bleibt. Beim Stehenbleiben soll der Teckel ohne besondere Aufforderung ebenfalls stehen bleiben oder sich setzen.



Ablegen und Schussruhe:
Der Teckel ist in der Nähe des Richters frei oder angeleint abzulegen. Er darf seinen Platz nicht verlassen. Gibt er Laut, winselt wiederholt oder entfernt sich mehr als einen Meter von seinem Platz, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Der Hundeführer pirscht ca. 100 m weiter, sodass er aus der Sicht des Teckels kommt. Nach zwei und vier Minuten wird durch den Hundeführer oder einen Helfer ein Schrotschuss abgegeben. Die Dauer des Ablegens beträgt mindestens fünf Minuten.



Benehmen am Stand beim Treiben:
Beim Standtreiben, welches jagdnah, unter Abgabe von mehreren Schrotschüssen, durchgeführt wird, muss sich der Teckel bei seinem Hundeführer ruhig verhalten. Er darf nicht wiederholt winseln, Laut geben, am Hundeführer hochspringen und sich nicht von seinem Platz neben seinem Hundeführer entfernen.

Diese Prüfungen bieten wir jedes Jahr unter Vorbehalt an, achten Sie bitte auf unsere Terminausschreibung und den Newsfeed. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Obmann für Jagdgebrauch Dirk Jacobsen gerne zur Verfügung.