Jagdgebrauch
Wir bieten an:
Die Schussfestigkeit – Sfk:
Der absolute Grundbaustein.
Vor dem Beginn der Prüfung sind für alle teilnehmenden Hunde zwei Schrotschüsse zur Gewöhnung abzugeben. Die Teckel werden einzeln und unangeleint in übersichtlichem Gelände geprüft.
Zur Prüfung der Schussfestigkeit muss er sich in freier Suche mindestens 30 m vom Hundeführer entfernen. Nach dem der Richter das Zeichen gibt, werden von einem Helfer zwei Schrotschüsse während der freien Suche abgegeben. Zwischen den beiden Schüssen muss eine angemessene Pause sein.
Reißen die Teckel auf den Schuss hin aus oder versuchen, sich zu verkriechen, sind sie schussscheu und können die Prüfung nicht bestehen.
Der Spurlaut – Sp:
Die Spurlautprüfung ist eine wichtige Anlagenprüfung, ohne die dem Teckel leider viele weiterführende „Türen“ verschlossen bleiben.
Nase, Spurlaut, Spurwille und Spursicherheit sind die Prüfungskriterien auf der Hasenspur in einem Feldrevier.
Die Richter, Hundeführer und Helfer gehen in einer Treiberlinie durch das Suchengelände. Nachdem ein Hase von seinem Platz flüchtet, begibt sich der Hundeführer nach Aufforderung durch einen Richter in die Nähe der Hasenspur und lässt seinen Hund frei suchen. Der zu prüfende Teckel darf den Hasen nicht eräugt haben. Der Richter soll die Fluchtrichtung des Hasen anzeigen. Der Teckel soll die Spur aufnehmen und ihr lauthals folgen. Hat er die Spur aufgenommen, darf der Hundeführer seinem Hund nur auf Weisung eines Richters folgen.
Der Wassertest – Wa.T.:
Die Arbeit soll beweisen, dass der Teckel eine geschossene Ente aus dem Wasser holt.
Die erlegte Ente wird vom Hundeführer oder einem Dritten in tiefes Wasser geworfen unter gleichzeitiger Abgabe von zwei Schrotschüssen in die Luft, so dass der Teckel eine Schwimmstrecke von ca. 6 bis 8 m zur Ente zurücklegen muss. Er ist nach Abgabe der Schüsse zu schnallen (abzuleinen).
Der Hund soll freiwillig die Ente zum Hundeführer bringen oder dort anlanden.
Die Eignung zur Stöberjagd auf Schwarzwild – ESw:
Die Prüfung wird in einem Schwarzwildgatter durchgeführt.
Das Gatter sollte so beschaffen sein, dass ausreichend Deckung vorhanden ist und die Teckel das Schwarzwild erst finden und aufstöbern müssen. Der Teckel wird vom Stand des Hundeführers geschnallt (abgeleint) und muss das Gatter selbständig und weiträumig absuchen. Gefundenes Schwarzwild ist anhaltend zu verbellen und zum Verlassen der Einstände zu bewegen. Der Teckel darf zwischenzeitlich das gefundene Schwarzwild verlassen, um Kontakt mit dem Hundeführer aufzunehmen. Er soll aber anschließend unverzüglich zum Wild zurückkehren.
Der Teckel darf keine Angst oder übertriebene Schärfe zeigen.
! Übungs- und Prüfungstermine im Schwarzwildgatter werden online über die Homepage des Landesjagdverbandes vergeben !
Die Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte – SchwhK:
Der Teckel arbeitet die Fährte an einem geeigneten Riemen und sie beginnt am „Anschuss“. Dieser sollte mit einem Anschussbruch kenntlich gemacht werden. Die Fluchtrichtung wird durch einen Fährtenbruch markiert. Die Länge der Fährte, in der drei Haken mit Wundbetten sein müssen, beträgt 1.000 bis 1.200 m. Im Fährtenverlauf dürfen Schwierigkeiten wie Bäche, Gebüsch und Wege nicht umgangen werden. Der Anschuss und die Haken mit Wundbetten sind mit Schnitthaaren zu versehen und deutlich zu markieren.
Nach Möglichkeit soll Wildschweiß (Blut) verwendet werden.
Für eine Fährte darf höchstens ¼ Liter Schweiß verwendet werden und sie muss über eine Nacht „stehen“.
Die Vielseitigkeitsprüfung – VP:
Die Vielseitigkeitsprüfung ist das „grüne Abitur“ des Teckels und umfasst die Schweißarbeit, die Stöberarbeit, den Spurlaut und natürlich auch den Gehorsam.
Die Schweißarbeit:
Die Länge der Fährten beträgt mindestens 600 m, in denen zwei möglichst rechtwinkelige Haken mit Wundbetten angelegt sein müssen. Ansonsten ähnelt sie der Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte.
Die Stöberarbeit:
Die Richter und die Teilnehmer müssen die Waldparzelle von mindestens 1 ha Größe umstellen. Der Teckel ist außerhalb der Parzelle im übersichtlichen Gelände zu schnallen (abzuleinen). Der Hundeführer darf die Stöberparzelle nicht betreten. Nachdem der Teckel geschnallt worden ist, beginnt und läuft die Zeit der Stöberarbeit. Er soll die Parzelle selbstständig, ausdauernd und weit ausholend absuchen und beim Aufstöbern von Haarwild diesem lauthals folgen. Der Teckel ist in einer Parzelle zu prüfen.
Der Spurlaut:
Siehe oben
Die Gehorsamsfächer:
Die Führigkeit/das Pirschen:
Beim Pirschen soll der Teckel zeigen, dass er ein gehorsamer Begleiter des Jägers ist, der in jeder Situation unter der Kontrolle des Hundeführers bleibt. Das Pirschen ist in übersichtlichem Gelände auf einer Länge von ca. 200 m zu prüfen. Der Hundeführer pirscht mit dem Teckel frei bei Fuß oder angeleint mit durchhängender Leine im Gelände, wobei er von Zeit zu Zeit stehen bleibt. Beim Stehenbleiben soll der Teckel ohne besondere Aufforderung ebenfalls stehen bleiben oder sich setzen.
Ablegen und Schussruhe:
Der Teckel ist in der Nähe des Richters frei oder angeleint abzulegen. Er darf seinen Platz nicht verlassen. Gibt er Laut, winselt wiederholt oder entfernt sich mehr als einen Meter von seinem Platz, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Der Hundeführer pirscht ca. 100 m weiter, so dass er aus der Sicht des Teckels kommt. Nach zwei und vier Minuten wird durch den Hundeführer oder einen Helfer ein Schrotschuss abgegeben. Die Dauer des Ablegens beträgt mindestens fünf Minuten.
Benehmen am Stand beim Treiben:
Beim Standtreiben, welches jagdnah, unter Abgabe von mehren Schrotschüssen, durchgeführt wird, muss sich der Teckel bei seinem Hundeführer ruhig verhalten. Er darf nicht wiederholt winseln, Laut geben, am Hundeführer hochspringen und sich nicht von seinem Platz neben seinem Hundeführer entfernen.
Diese Prüfungen bieten wir jedes Jahr unter Vorbehalt an, achten Sie bitte auf unsere Terminausschreibung und den Newsfeed. Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Obfrau für Jagdgebrauch Karen Roth gerne zur Verfügung.